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Zivilrecht/ Immobilienrecht

Neben den Fachbereichen Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht ist unsere Kanzlei ebenso Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner für Angelegenheiten des allgemeinen Zivilrechts und Vertragsrechts. Ob es um Konflikte zwischen Mieter und Vermieter, Käufer und Verkäufer oder Besitzer und Eigentümer geht – die Rechtsanwälte Dr. Geiger und Röhrig beraten und vertreten Sie stets kompetent und setzen Ihre Interessen konsequent durch.

Kompetente Beratung zu Problemen des allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts

Wir bearbeiten sämtliche Mandate im allgemeinen Zivilrecht, wobei insbesondere die Gebiete Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht sowie Forderungseinholung/Forderungsabwehr im Mittelpunkt stehen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten vertreten wir Sie u.a. bei:

  • Forderungseinholung und -abwehr (mit Zwangsvollstreckung)
  • Ansprüche aus Kaufverträgen
  • Ansprüche aus Werkverträgen
  • Ansprüche aus Darlehensverträgen
  • Ansprüche aus Schenkungsverträgen
  • Erstellung und Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Erstellung und Prüfung von Verträgen

Dabei bemühen wir uns immer darum, den Konflikt sofern dies durch Sie gewollt ist durch eine außergerichtliche Lösung beizulegen, um Ihnen den Aufwand für Zeit und Kosten so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus vertreten wir Sie natürlich auch professionell vor Gericht und sorgen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Beratung und Vertretung zum Immobilienrecht und Mietrecht/ Pachtrecht

Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Miet- und Immobilienrecht ist Rechtsanwalt Röhrig. Er ist Kreisvorsitzender des BWE (www.bwe-online.de – Bayer. Wohnungs- und Grundeigentümerverband e.V.) im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und steht Ihnen u.a. für die folgenden Bereiche kompetent zur Seite:

  • Miet- und Pachtrecht
  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Verhalten bei Mietmängeln
  • Berechtigung und Geltendmachung oder Abwehr einer Mietminderung
  • Gestellung und Abrechnung über die Kaution
  • Abrechnung von Nebenkosten
  • Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Maklerrecht
  • Grundstückskauf und -verkauf
  • Hypothek, Grundschuld, Nießbrauch, Reallast
  • Miteigentum, Bruchteilseigentum
  • Nachbarrecht

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Wenn Sie Hilfe brauchen oder Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

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E-Mail: kanzlei@gap-gr.de